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Katastrophenschutz


Katastrophenschutz (KatS, KatSchutz) bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben und / oder die Gesundheit in einer Katastrophe zu schützen.

Dazu gehören vorbereitende Maßnahmen wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne oder das Üben von Ablaüfen zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen, die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall und die Beseitigung von Katastrophenschäden.

Das Deutsches Rote Kreuz Erkrath ist im Katastrophenschutz in zwei Einsatzformationen eingeplant.

        Einsatz Einheit Mitte im Kreis Mettmann
        Patiententransportzug

In beiden Einsatzformationen werden regelmässige Fortbildungen und Übungen durchgeführt, um im Fall der Fälle schnell und qualifiziert helfen zu können.

Entwicklung


Nachdem im Deutschen Kaiserreich neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz militärische Hilfskommandos bei Großschadenslagen eingesetzt wurden, entlastete während der Weimarer Republik die Technische Nothilfe die zahlen- und ausrüstungsmäßig stark abgerüstete Reichswehr. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus bildeten die drei genannten Hilfsdienste auch den Kern des Katastrophenschutzes im zivilen Luftschutz, damals Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD), ab Juli 1942 Luftschutzpolizei genannt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg begann der Wiederaufbau des Katastrophenschutzes praktisch parallel mit der Wiederaufrüstung in den beiden deutschen Staaten. In der Bundesrepublik wurde 1950 das Technische Hilfswerk, 1956 das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz gegründet und der Luftschutzhilfsdienst für den Bereich des Zivilschutzes.

Es wurde Wehrpflichtigen ermöglicht, anstelle ihres Grundwehrdienstes eine mehrjährige Verpflichtung im Katastrophenschutz und internen Diensten der Träger einzugehen (insbesondere Freiwillige Feuerwehren, Malteser Hilfsdienst, THW, DRK, ASB). Die Dauer der Verpflichtung betrug 10 Jahre (heute 6 Jahre), danach folgte eine freiwillige Mitarbeit, um nicht zu Wehrübungen eingezogen zu werden. Für den Fall des vorzeitigen Abbruchs der Verpflichtung betrug das Höchstalter für die Einberufung zum Wehrdienst 32 Jahre (heute 25 Jahre). Während der 1980er-Jahre unter Innenminister Friedrich Zimmermann wurde jedoch auch überlegt, die Aufnahme neuer Katastrophenschutzhelfer in Sanitätseinheiten zu stoppen, weil man an der Wirksamkeit dieser Katastrophenschutzzüge zweifelte.

Das Ende des Kalten Krieges führte in den frühen 1990er-Jahren zu einem starken Abbau des Katastrophen- (und Zivil-)schutzes (Schließung der Warnämter, Abbau der Sirenen (vgl. Alarm), Auflösung der Medikamentendepots, Schließung von Hilfskrankenhäusern und Schutzräumen).

Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten im Jahr 2001 begann sich diese Entwicklung umzukehren. Im Jahr 2006 waren insgesamt über circa 1,7 Millionen ehrenamtliche Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz tätig.

Zuständigkeiten

 
Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Im Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt oder einer entsprechenden unmittelbaren Bedrohung (Verteidigungsfall) ist der Bund gemäß Artikel 73 Nr. 1 Grundgesetz für den Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig.

Für Zwecke des Zivilschutzes stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Das DRK Erkrath verfügt über einen Mannschaftstransportwagen und einen 4 Tragen Krankentransportwagen, die vom Land und Bund zur Verfügung gestellt wurden.Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Wehrpflichtige können bei sechsjähriger Verpflichtung ihren Dienst in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erfüllen (siehe "Sie wollen mitmachen").

Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz als „Krieg und Frieden“ findet heute nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. 

Quelle: www.wikipedia.de und DRK Erkrath

Kontakt

Volker Engels

Volker Engels

Abt. Katastrophenschutz
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40699 Erkrath

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