In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem
Förderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache
und wird
daher durch Landesgesetze geregelt. Zur Durchführung des
Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche
subsidiäre Modelle zurück. Die Länder legen
die Aufgaben
wiederum per Gesetz auf die Landkreise oder kreisfreien Städte
um.
Um dieser Aufgabe nachzukommen, stellen die Kommunen selbst Personal
und
Ausstattung des Rettungsdienstes oder betreiben eigene
Rettungsdienstunternehmen, bzw. übertragen diese, sofern
vorhanden, den hauptberuflichen Kräften ihrer Feuerwehr oder
vergeben den Rettungsdienst an gemeinnützige Organisationen
(das
häufigste Modell in Deutschland) bzw. privatwirtschaftliche
Unternehmen.
Wahrgenommen wird der bodengebundene Rettungsdienst im Auftrag der
Kommunen durch:

kommunale Rettungsdienstunternehmen (der Landkreis führt den
Rettungsdienst
eigenständig mit hauptberuflichen bzw. hauptamtlichen
Kräften durch)

die Feuerwehr mit hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen Kräften

die Hilfsorganisationen z.B. das Deutsche Rote Kreuz

private Rettungsdienstunternehmen
Die Einsatzkräfte im Kreis Mettmann werden durch die
Rettungsleitstelle in Mettmann alarmiert und koordiniert.
Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des
Rettungsdienstes sind die Strukturen beim
Massenanfall von Verletzten
(MANV) abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, dass primär
nicht genügend Einsatzkräfte für die
Bewältigung
der Schadenslage vor Ort sind. Die medizinische Einsatzleitung bei
einem solchen Ereignis obliegt dem Leitenden Notarzt (LNA). Der
Organisatorische Leiter Rettungsdienst (Orgl/OLRD) übernimmt
die
Koordination der Rettungsmittel vor Ort und in Zusammenarbeit mit dem
LNA die Verteilung der Patienten auf die Rettungsmittel, um sie in
geeignete Krankenhäuser zu transportieren. Der
reguläre
Rettungsdienst wird dabei durch Helferinnen und Helfer
unterstützt, die in
Einsatzeinheiten
oder Schnelleinsatzgruppen (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf
alarmiert werden. Diese Gruppen sind in der Lage, vor Ort Strukturen
(zum Beispiel einen Behandlungsplatz) zur Patientenversorgung zu
schaffen und können so die behandslungsfreie Zeit
verkürzen.
Da viele Ortsgruppen der Hilfsorganisationen oder freiwilligen
Feuerwehren auf dem Land Einsatzfahrzeuge besitzen, werden diese
zunehmend auch als Einrichtung örtlicher Erster Hilfe (
First Responder)
eingesetzt, wenn ein Notfall in deren unmittelbarer Nähe
geschieht. Sie bilden das Bindeglied zwischen Erster Hilfe und dem
Rettungsdienst. Sie übernehmen die Patientenversorgung auf
notfallmedizinischem Niveau und die Überbrückung der
Zeit bis
zum Eintreffen eines regulären Rettungsmittels.
Derzeit gibt es ca. 47.000 hauptberufliche Beschäftigte im
deutschen Rettungsdienst. Dabei handelt es sich zum
größten
Teil um Rettungsassistenten (berufliche Ausbildung), die die
primäre Besatzung von Notfall-Rettungsmitteln stellen. Weitere
Qualifikationsgrade sind Rettungssanitäter, Rettungshelfer und
je
nach Landesrettungsdienstgesetz eventuell Sanitätshelfer.
Rettungs-
und Krankentransportdienst in Erkrath

Der Rettungsdienst in der Stadt Erkrath wird hauptsächlich von
der Feuerwehr wahrgenommen, welche vom DRK Erkrath
unterstützt
wird. Das DRK Erkrath stellt in Zusammenabreit mit dem DRK
Mettmann
jeden Freitag und Samstag den Krankentrans- portdienst. Der
Krankentrans- portdienst ist mind. besetzt mit einem
Rettungssanitäter und einem Rettungshelfer und transportiert
Nicht- Notfallpatienten wie z.B: Dialysepatienten, Patienten aus
Pflegeheimen, o.a.
Das DRK Erkrath transportiert jährlich ca.
120 PatientInnen
von
oder zum Krankenhaus. Die
ehrenamtlichen
sechs
RettungssanitäterInnen und fünf RettungshelferInnen
erfüllen diese Aufgabe neben ihrer beruflichen
Tätigkeit in ihrer Freizeit.
In Ausnahmesituationen unterstützt das DRK Erkrath die
Feuerwehr mit dem sogenannten
First Responder (professioneller
Erstversorger).
Der Krankentransportdienst läuft meistens wie folgt ab:

Alarmierung durch die Rettungsleitstelle über Funkmelder,
Telefon, Funk
und / oder Fax.

Abfahrt des Krankentransportwagen (KTW) von der Wache auf der
Baiverstaße 17 in Erkrath.

Ankunft am Einsatzort (Krankenhaus, Wohnung oder Heime)

Beurteilung der Lage / Transportfähigkeit des Patienten
herstellen

Abfahrt vom Einsatzort und Weiterfahrt zum Zielort (Krankenhaus,
Wohnung oder Heime)

Übergabe des Patienten an das Krankenhaus- bzw. Pflegepersonal

Rückfahrt zur Wache und Wiederherstelltung der
Einsatzbereitschaft
Ausbildung
für den Krankentransportdienst
Um den Krankentransportwagen fahren zu dürfen,
benötigt man in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zum
Rettungshelfer.
Die theoretische Ausbildung geht über insgesamt 5 Wochenenden,
wo
Grundlagen der Notfallmedizin und des Rettungsdienstes vermittelt
werden. Im Anschluss an diese Ausbildung muss eine Prüfung
abgelegt
werden, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil
(Reanimation und ein Fallbeispiel) besteht, Bei bestandener
Prüfung und absolviertem Rettungswachenpraktikum (80 Stunden
auf
einem Rettungstransportwagen) ist man ausgebildeter Rettungshelfer.
Der
Rettungssanitäter
ist
der Truppführer (beim Patienten) des Krankentransportwagens
oder
Fahrer des Rettungswagens. Seine theoretische Ausbildung geht
über
mehrere Wochen, welches auch wieder mit einer Prüfung
kontrolliert
wird. Des weiteren muss ein Rettungssanitäter ein Praktium
über 160 Stunden in einem Krankenhaus und in einer
Lehrrettungswache
absolvieren.
Der
Rettungsassistent
ist eine berufliche Ausbildung und läuft über ein
Jahr. Über dem Rettungsassistenten steht nur noch der
Notarzt.
Finanzierung
Die Finanzierung der
Vorhaltung ist
unterschiedlich geregelt, für den Patiententransport kommt in
der
Regel die Krankenversicherung des Patienten auf.
Bei privaten Rettungsdienstunternehmen sind z.B. Medikamentenkoffer und
Sanitätsmaterial meist verblomt, damit das
Rettungsdienstpersonal
nur im Notfall darauf zugreifen kann, um Kosten zu sparen.
Hilfsorganisationen handhaben das etwas anders. Sie stellen jederzeit
dem Rettungsdienstpersonal die Möglichkeit, den Patienten
bestmöglichst zu versorgen und zu betreuen. Dadurch sind wir
zwar
nicht wirtschaftlich, aber menschlich, eines unserer
Grundsätze
beim Deutschen Roten Kreuz.
Darum sind wir den passiven Mitgliedern und allen anderen Spendern sehr
dankbar, dass wir diese Qualität leisten können.