Banner Abteilung Rettungsdienst
In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Förderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt. Zur Durchführung des Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche subsidiäre Modelle zurück. Die Länder legen die Aufgaben wiederum per Gesetz auf die Landkreise oder kreisfreien Städte um. Um dieser Aufgabe nachzukommen, stellen die Kommunen selbst Personal und Ausstattung des Rettungsdienstes oder betreiben eigene Rettungsdienstunternehmen, bzw. übertragen diese, sofern vorhanden, den hauptberuflichen Kräften ihrer Feuerwehr oder vergeben den Rettungsdienst an gemeinnützige Organisationen (das häufigste Modell in Deutschland) bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen.

Wahrgenommen wird der bodengebundene Rettungsdienst im Auftrag der Kommunen durch:

            kommunale Rettungsdienstunternehmen (der Landkreis führt den                         Rettungsdienst eigenständig mit hauptberuflichen bzw. hauptamtlichen                 Kräften durch)
            die Feuerwehr mit hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen Kräften
            die Hilfsorganisationen z.B. das Deutsche Rote Kreuz
            private Rettungsdienstunternehmen

Die Einsatzkräfte im Kreis Mettmann werden durch die Rettungsleitstelle in Mettmann alarmiert und koordiniert.

Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des Rettungsdienstes sind die Strukturen beim Massenanfall von Verletzten (MANV) abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, dass primär nicht genügend Einsatzkräfte für die Bewältigung der Schadenslage vor Ort sind. Die medizinische Einsatzleitung bei einem solchen Ereignis obliegt dem Leitenden Notarzt (LNA). Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (Orgl/OLRD) übernimmt die Koordination der Rettungsmittel vor Ort und in Zusammenarbeit mit dem LNA die Verteilung der Patienten auf die Rettungsmittel, um sie in geeignete Krankenhäuser zu transportieren. Der reguläre Rettungsdienst wird dabei durch Helferinnen und Helfer unterstützt, die in Einsatzeinheiten oder Schnelleinsatzgruppen (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf alarmiert werden. Diese Gruppen sind in der Lage, vor Ort Strukturen (zum Beispiel einen Behandlungsplatz) zur Patientenversorgung zu schaffen und können so die behandslungsfreie Zeit verkürzen.

Da viele Ortsgruppen der Hilfsorganisationen oder freiwilligen Feuerwehren auf dem Land Einsatzfahrzeuge besitzen, werden diese zunehmend auch als Einrichtung örtlicher Erster Hilfe (First Responder) eingesetzt, wenn ein Notfall in deren unmittelbarer Nähe geschieht. Sie bilden das Bindeglied zwischen Erster Hilfe und dem Rettungsdienst. Sie übernehmen die Patientenversorgung auf notfallmedizinischem Niveau und die Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen eines regulären Rettungsmittels.

Derzeit gibt es ca. 47.000 hauptberufliche Beschäftigte im deutschen Rettungsdienst. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Rettungsassistenten (berufliche Ausbildung), die die primäre Besatzung von Notfall-Rettungsmitteln stellen. Weitere Qualifikationsgrade sind Rettungssanitäter, Rettungshelfer und je nach Landesrettungsdienstgesetz eventuell Sanitätshelfer.

Rettungs- und Krankentransportdienst in Erkrath

 Krankentransportdienst
Der Rettungsdienst in der Stadt Erkrath wird hauptsächlich von der Feuerwehr wahrgenommen, welche vom DRK Erkrath unterstützt wird. Das DRK Erkrath stellt in Zusammenabreit mit dem DRK Mettmann jeden Freitag und Samstag den Krankentrans- portdienst. Der Krankentrans- portdienst ist mind. besetzt mit einem Rettungssanitäter und einem Rettungshelfer und transportiert Nicht- Notfallpatienten wie z.B: Dialysepatienten, Patienten aus Pflegeheimen, o.a.

Das DRK Erkrath transportiert jährlich ca. 120 PatientInnen von oder zum Krankenhaus. Die ehrenamtlichen sechs RettungssanitäterInnen und fünf RettungshelferInnen erfüllen diese Aufgabe neben ihrer beruflichen Tätigkeit in ihrer Freizeit.

In Ausnahmesituationen unterstützt das DRK Erkrath die Feuerwehr mit dem sogenannten First Responder (professioneller Erstversorger).

Der Krankentransportdienst läuft meistens wie folgt ab:

        Alarmierung durch die Rettungsleitstelle über Funkmelder, Telefon, Funk             und / oder Fax.
        Abfahrt des Krankentransportwagen (KTW) von der Wache auf der                         Baiverstaße 17 in Erkrath.
        Ankunft am Einsatzort (Krankenhaus, Wohnung oder Heime)
        Beurteilung der Lage / Transportfähigkeit des Patienten herstellen
        Abfahrt vom Einsatzort und Weiterfahrt zum Zielort (Krankenhaus,                             Wohnung oder Heime)
        Übergabe des Patienten an das Krankenhaus- bzw. Pflegepersonal
        Rückfahrt zur Wache und Wiederherstelltung der Einsatzbereitschaft


Ausbildung für den Krankentransportdienst

Um den Krankentransportwagen fahren zu dürfen, benötigt man in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zum Rettungshelfer. Die theoretische Ausbildung geht über insgesamt 5 Wochenenden, wo Grundlagen der Notfallmedizin und des Rettungsdienstes vermittelt werden. Im Anschluss an diese Ausbildung muss eine Prüfung abgelegt werden, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (Reanimation und ein Fallbeispiel) besteht, Bei bestandener Prüfung und absolviertem Rettungswachenpraktikum (80 Stunden auf einem Rettungstransportwagen) ist man ausgebildeter Rettungshelfer.

Der Rettungssanitäter ist der Truppführer (beim Patienten) des Krankentransportwagens oder Fahrer des Rettungswagens. Seine theoretische Ausbildung geht über mehrere Wochen, welches auch wieder mit einer Prüfung kontrolliert wird. Des weiteren muss ein Rettungssanitäter ein Praktium über 160 Stunden in einem Krankenhaus und in einer Lehrrettungswache absolvieren.

Der Rettungsassistent ist eine berufliche Ausbildung und läuft über ein Jahr. Über dem Rettungsassistenten steht nur noch der Notarzt.

Finanzierung

Die Finanzierung der Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt, für den Patiententransport kommt in der Regel die Krankenversicherung des Patienten auf.

Bei privaten Rettungsdienstunternehmen sind z.B. Medikamentenkoffer und Sanitätsmaterial meist verblomt, damit das Rettungsdienstpersonal nur im Notfall darauf zugreifen kann, um Kosten zu sparen. Hilfsorganisationen handhaben das etwas anders. Sie stellen jederzeit dem Rettungsdienstpersonal die Möglichkeit, den Patienten bestmöglichst zu versorgen und zu betreuen. Dadurch sind wir zwar nicht wirtschaftlich, aber menschlich, eines unserer Grundsätze beim Deutschen Roten Kreuz.

Darum sind wir den passiven Mitgliedern und allen anderen Spendern sehr dankbar, dass wir diese Qualität leisten können.



Kontakt

Bernd Krahl und Torben Peter

Bernd Krahl / Torben Peter
Abteilungsleitung Rettungsd.

Bavierstraße 17
40699 Erkrath

Tel.: 0171 / 83 292 40
rettungsdienst@drk-erkrath.de
Unser Spendenkonto

Kontonummer: 0003403755
BLZ: 30150200
Kreissparksse Düsseldorf

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